1. Statusbericht der Deutschen Gesellschaft für Verkehrspsychologie e.V.
Berlin, den 21.06.00
Nach der Gründungsversammlung am 05.11.1999 war die Arbeit des Vorstands der Deutschen Gesellschaft für Verkehrspsychologie (DGVP) bereits von zahlreichen Aktivitäten geprägt.
Zunächst wurde dem Amtsgericht Berlin noch vor der Gründungsversammlung in Köln der Entwurf der Satzung der Gesellschaft vorgelegt. Der zuständige Rechtspfleger bestätigte damals, dass alle Voraussetzungen für die Eintragung in das Vereinsregister erfüllt seien. Damit konnten am 14.02.00 vor einem Notar in Berlin die notwendigen Unterschriften geleistet werden, so dass eine baldige Eintragung zu erwarten war. Inzwischen hat jedoch der Rechtspfleger im zuständigen Registergericht gewechselt und weitere, über das ansonsten übliche Maß hinausgehende Forderungen gestellt. Die Satzung musste danach um eine Regelung zum Modus des Erreichens der in der Satzung beschriebenen Zwecke ergänzt werden; darüber hinaus muss geregelt sein, welche Art der Finanzierung das Erreichen der satzungsgemäßen Zwecke erlauben soll. Die entsprechenden Vorschläge des Vorstands zur Ergänzung der Satzung wurden den Mitglieder vor der 1. Mitgliederversammlung – welche am 8. Juni 2000 in Berlin stattfand– übersandt. Das Abstimmungsergebnis ist dem Protokoll der ersten Mitgliederversammlung zu entnehmen.
Auf formaler Ebene wurden mit dem Entwurf von Briefpapier und Formularen und der Einrichtung einer e-mail Adresse (DGVP.Verkehrspsychologie@t-online.de) die organisatorischen Voraussetzungen für eine effektive Arbeit geschaffen. Als Sitz der Geschäftsstelle wurde die Ferdinand-Schultze-Straße 65 in 13055 Berlin (Dienstsitz des Vorsitzenden) benannt.
Inhaltlich sind bisher folgende Aktivitäten zu verzeichnen:
Am 18.12.1999 folgte Herr Schubert einer Einladung des Vorstandes der Föderation Deutscher Psychologenvereinigungen. Von Seiten der DGVP ist eine kooperative Zusammenarbeit vorgesehen, weshalb auf unsere Initiative hin eine weitere Zusammenkunft noch in diesem Jahr angestrebt wird.
Bereits im März, also wenige Monate nach der konstituierenden Sitzung der Deutschen Gesellschaft für Verkehrspsychologie, wurde diese durch den Thüringer Landtag um Stellungnahme zur Durchführung einer „Fifty-Fifty-Aktion“ im Rahmen eines Verkehrssicherheitsprogammes gebeten. Mitglieder der DGVP haben an der Erarbeitung einer Stellungnahme mitgewirkt. Sie wurde vom 1.Vorsitzenden in dem öffentlichen Anhörungsverfahren des Thüringer Landtages am 09.03.00 vorgetragen.
In einer ersten Sammlung von Arbeitsschwerpunkten wurden Themen wie der Einsatz von psychologischen Leistungstestverfahren in der Fahreignungsdiagnostik, Persönlichkeitsverfahren in der Verkehrspsychologie, Effektivität und Wirksamkeitsabschätzungen von Maßnahmen zur Verkehrssicherheit und Evaluationskriterien für Kurse gem. §70 FeV, Fahreignung bei Drogenkonsum u.ä. benannt. In Übereinstimmung mit der Vereinssatzung wurde vorgeschlagen, die Länder bei der Erstellung fachwissenschaftlicher Stellungnahmen sowie bei der Formulierung von Forschungsthemen und bei der Auswahl von Experten zu unterstützen und zu beraten.
Am 2. Dezember 2000 ist die Durchführung eines 1. Wissenschaftlichen Kolloquiums der DGVP zum Thema „Informationstechnik im KFZ-psychologische Kriterien der Sicherheitsbewertung“ in Berlin geplant. Als Referenten konnten bisher die Herren Prof. Bubb und Prof. Zimmer gewonnen werden.
Der Prozess der Mitgliedergewinnung ist durch die persönliche Ansprache geeigneter Persönlichkeiten in Gang gesetzt worden. Bis zum Tag der 1.Mitgliederversammlung waren 14 ordentliche und eine außerordentliche Mitgliedschaft registriert. Auf der 5.Vorstandssitzung konnten weitere fünf Kollegen als Mitglied aufgenommen werden.
Der Vorstand bittet insbesondere die Gründungsmitglieder der DGVP, ihr fachliches Gewicht in die Waagschale zu werfen und ebenfalls aktiv Mitglieder zu gewinnen. Dies gilt auch ganz besonders für Kolleginnen und Kollegen aus den Bereichen der Bahn- und Luftfahrtpsychologie.