Positionspapier Nr. 6 – Fahrverhaltensbeobachtung
DGVP_Positionspapier 06-2019_Fahrverhaltensbeobachtung
Eignungsdiagnostische Untersuchungen zur Überprüfung der psychischen Leistungsfähigkeit werden in der Regel mit standardisierten apparativen Testverfahren durchgeführt. Die Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) legt in Anlage 5 beispielhaft fest, in welchen Leistungsbereichen besondere Anforderungen für die Erteilung oder Verlängerung einer Fahrerlaubnis erfüllt sein müssen: Belastbarkeit, Orientierungsleistung, Konzentrationsleistung, Aufmerksamkeitsleistung und Reaktionsfähigkeit. Testverfahren messen diese Grunddimensionen psychomentaler und psychomotorischer Leistungsfähigkeit, mit denen u.a. Fahrtätigkeiten ausgeübt werden können. Der Nachteil dieser Vorgehensweise liegt darin, dass die verwendeten Aufgaben und gemessenen Teilleistungsbereiche die Realität des Straßenverkehrs mit seinen komplexen und interaktiven Anforderungen an den Kraftfahrzeugführer nur teilweise widerspiegeln können. Autofahren ist eben mehr als nur die Summe aus Wahrnehmungs-, Konzentrations- und Reaktionsleistungen. Welche Rolle bei der Beurteilung individueller Leistungsvoraussetzungen für eine sichere Verkehrsteilnahme darüber hinaus der praktischen Beobachtung des Fahrverhaltens zukommt, soll in diesem Positionspapier kritisch betrachtet werden.