Positionspapier Nr. 12 – Cannabismissbrauch – Eignungszweifel bei erstmaliger Verkehrsauffälligkeit
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In diesem Positionspapier wird eine Reihe von Sachverhalten zusammengestellt, die – allein oder ggf. auch in der Zusammenschau mit weiteren Gesichtspunkten – Anknüpfungspunkte im Sinne der „sonstigen Tatsachen“ des § 13a FeV, Nr.2 a), 2. Alternative darstellen und Zweifel daran begründen könnten, ob vom Betreffenden künftig ein zuverlässiges Trennverhalten erwartet werden kann. Diese Tatsachen können somit bei sorgfältiger Abwägung der Umstände des Einzelfalls für das Vorliegen von „Cannabismissbrauch“ im verkehrsrechtlichen Sinn sprechen.